Kostenübernahme der Krankenkassen
Die Leistungen eines Heilpraktikers sind gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattungsfähig. Als Selbstzahler können Sie jedoch versuchen Ihre Kosten als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) innerhalb Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.
Private Krankenversicherer und Zusatzversicherer übernehmen Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise, je nach Klausel innerhalb des mit ihnen geschlossenen Vertrags. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung über die bestehenden Modalitäten.
Ein Hinweis: Die GebüH, nach der die privaten Krankenkassen ihren Anteil berechnen ist keine Gebührenordnung sondern ein Gebührenverzeichnis, basierend auf einer statistische Erhebung aus dem Jahr 1985. Sie ist also keine verbindliche Preisvorschrift. Ihr Heilpraktiker ist in der Honorargestaltung frei und kann keine Garantie dafür übernehmen ob und in welcher Höhe die private Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt.
Behandlungspreise
Erstanamnese, inklusive umfassender Diagnostik und erster Akupunkturbehandlung: 100€.
Weitere Behandlungskosten variieren je nach dem notwendigen Therapieverfahren! Erfragen Sie gerne bei einem unverbindlichen Telefongespräch oder per Mail mit welchen Kosten Sie persönlich rechnen können.
Bezahlung
Behandlungen können am Ende des Monats per Überweisung bezahlt werden.
Termine absagen
Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden, Termine für Montag spätestens am Freitag Nachmittag! Danach wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 65 € fällig.